Leistungen
Vorsorgeuntersuchung / Gesundenuntersuchung
Vorsorge-untersuchung / Gesunden-untersuchung
Der Gesundheits-Check ist für alle Personen ab 18 Jahren einmal im Jahr kostenlos bei mir als Wahlärztin möglich, da ich mit allen Kassen hierfür einen Vertrag für Sie abgeschlossen habe. Mir ist es wichtig, dass Patient*innen die jährliche Vorsorgeuntersuchung wahrnehmen und möchte hier unnötige Kosten vermeiden.
Die Untersuchung wird in zwei Teile geteilt:
1. Blutabnahme
(bitte nüchtern)
Überweisung zur Blutabnahme, Fragebogen zur Anamnese, Ärztliche Untersuchung
2. Befundbesprechung
ev. Besprechung von Überweisungen
Je nach Alter und Geschlecht werden unterschiedliche Gesundheits-Themen besprochen und untersucht:
-
Bestimmung Ihres Risikos für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Zuckerkrankheit, Krebserkrankung (Brust, Gebärmutter, Darm, Prostata)
Dazu gehören: Labor-Untersuchungen, ärztliche Untersuchung mit Harntest & das ärztliche Gespräch. -
Für Frauen ab 40 Jahren:
Ist zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs ein Gebärmutterhalsabstrich vorgesehen. Auch liefert das Brustkrebs – Früherkennungsprogramm Aufschluss über das Vorliegen einer Erkrankung. -
Für Männer ab 50 Jahren:
Ist eine Abklärungsuntersuchung in Bezug auf das Prostatakarzinom vorgesehen. -
Darmkrebsvorsorge
Wenn Sie 50 Jahre oder älter sind, ist die Darmkrebsvorsorge Teil des Gesundheits-Checks. Zusätzlich zur Untersuchung des Stuhls auf Blut (Hämoccult-Test) erhalten Sie eine Zuweisung zur Darmspiegelung (Koloskopie, alle 10 Jahre). -
Früherkennung von Hör- oder Sehschäden
Bei Personen ab 65 Jahren ist auch die die Früherkennung von Hör- oder Sehschäden Teil des Gesundheits-Checks. - Erkennung von Zahnfleisch-Erkrankungen
Operationsfreigabe & Operationsnachsorge:
Operationsfreigabe:
Eine Überprüfung der Herzfunktion mittels EKG ist bei medizinischer Notwendigkeit jederzeit möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Aussagekraft bei akuten Beschwerden begrenzt ist und eine weiterführende Abklärung bei einem Kardiologen bzw. einem Krankenhaus erforderlich sein kann.
Vor einer Operation wird oft vom Krankenhaus eine Operationsfreigabe durch den/die AllgemeinmedizinerIn, oder einen Facharzt für Innere Medizin gefordert.
Jene besteht zumeist aus
- einer Blutuntersuchung
- einer körperlichen Untersuchung inklusive EKG
- eventuell ein Lungenröntgen
Bei kleineren Eingriffen internistisch gesunder Patienten, ist eine komplette OP-Freigabe inklusive körperlicher Untersuchung in der Ordination möglich.
Sollten jedoch schwere internistische Grunderkrankungen vorliegen bzw. sehr große und langwierige Operationen geplant sein, so ist die OP-Freigabe von einem Facharzt für Innere Medizin durchzuführen.
Sollten Sie hierzu Fragen haben stehen ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Operationsnachsorge
Gerne können Sie zu mir zur Naht- bzw. Klammernentfernung kommen.
Bitte nehmen Sie den Arztbrief Ihres behandelnden Chirurgen/der chirurgischen Abteilung mit, um das geplante weitere Procedere besprechen zu können.
Laboruntersuchung (Blutabnahme / Harn / Stuhl):
Im Zuge der Vorsorgeuntersuchung sind kostenlos inkludiert:
Stuhl-u. Harnanalyse, Labor (erweitertes Labor nur bei klinischer Indikation).
Darüber hinaus kann ich gerne zur Kontrolle, oder bei spezifischer Indikation auch in der Ordination eine Blutabnahme vornehmen, diese wird vom Labor am Ende des Tages abgeholt und die Analyse umgehend zugeschickt.
Ebenfalls biete ich Schnelltests an, um folgende Erkrankungen ausschließen zu können:
- Influenza A/B
- Covid-19
- RSV -Infektion
CRP-Test zur Entscheidungshilfe für einen sinnvollen Einsatz von Antibiotika sind in der Ordination vor Ort möglich.
Befundbesprechung, Beratung, Begleitung:
Ob im Zuge der Vorsorgeuntersuchung, oder auf Grund anderer Vorkommnisse, ich nehme mir ausführlich für Sie Zeit, um mit Ihnen Ihre Befunde durchzubesprechen, plane mit Ihnen die etwaigen weiteren Schritte und begleite Sie auf diesem Weg.
Impfpassmanagement / Impfberatung:
Gerne kontrolliere ich Ihren Impfpass und berate Sie bezüglich wichtiger Auffrischungen.
Infiltrationen und Infusionen
Bei akuten Schmerzen des Bewegungsapparates ist eine rasche Schmerzlinderung medizinisch empfohlen um weitere Verspannungen zu vermeiden. Angepasst an die Situation entscheiden wir gemeinsam, ob eine medikamentöse und/oder eine Therapie mittels lokaler Infiltrationen (unter die Haut) bzw. schmerzlindernde Injektionen (in den Muskel) angeraten sind.
Eltern-Kind-Pass Untersuchungen
Zwischen der 17. bis 20. Schwangerschaftswoche ist laut Eltern-Kind-Pass eine allgemeine, internistische Untersuchung der werdenden Mutter empfohlen.
Gerne können Sie diese bei mir durchführen lassen.
Softlaserbehandlung
Im Rahmen des Schmerz- und Wundmanagements kann eine Behandlung mit dem Softlaser den Prozess der Heilung unterstützen. Bei der Behandlung mit Laserlicht treten eine Vielzahl biochemischer und bioelektrischer Effekte auf. Die Laserbestrahlung produziert humorale und zelluläre Abwehrstoffe und stimuliert die Freisetzung anaboler Substanzen. Die Stimulation der Mikrozirkulation und des Zellstoffwechsels durch den Laser bewirkt den
- analgetischen Effekt (schmerzlindernd)
- entzündungshemmenden und antiödematösen Effekt mit Normalisierung des Kreislaufes
- biostimulatorischen Effekt und Stimulation des Gewebestoffwechsels
Klassische Anwendungsgebiete der Softlasertherapie
Dermatologie: Beschleunigte Wundheilung und schönere Narbenbildung (z.B. auch wunde Mamillen (Brustwarzen), Kaiserschnittnarben, Mastitis beim Stillen,…), Akne (purlienta und conglobata), Dekubitus, Ulcus Cruris, Herpes Zoster und Herpes Simplex, Brandwunden
Weichteile: Bursitis, Tendinitis, Myositis, Epicondylitis, Behandlung schmerzender Stellen, Karpaltunnel-Syndrom als Folge von Tendosynovitiden, Partielle Rupturen
Knochen resp. Gelenke: Rheumatische und arthritische Erkrankungen, Beschleunigte Knochenregeneration nach Frakturen, M. Osgood Schlatter, Zerrungen
Allgemeine Indikationen: Schmerzen, Entzündungen, Ödeme, Verbesserung des Lymphabflusses (z.B. bei posttraumatischer Schwellung)
Wann darf die Low-Level-Laser Therapie nicht angewendet werden?
- keine Bestrahlung im Augenbereich
- keine Bestrahlung im Unterbauch- und Lendenbereich bei Schwangerschaft
- keine Bestrahlung von Hoden oder Eierstöcken
- keine Bestrahlung von Muttermalen und malignen Bereichen
- keine Bestrahlung ohne exakte Diagnose
- keine Bestrahlung der Schilddrüse bei bekannter Fehlfunktion
Medizinische Hypnose
Ich habe den Universitätslehrgang für Medizinischen Hypnose an der MUW (Medizinischen Universität Wien) absolviert.
Medizinische Hypnose ist eine therapeutische Technik, bei der unter anderem gezielte Suggestionen und Entspannungstechniken zur Anwendung kommen. Sie kann bei verschiedenen Erkrankungen und Beschwerden eingesetzt werden, wie zum Beispiel bei chronischen Schmerzen, Angststörungen, Schlafstörungen, Suchtproblemen, Stressmanagement und Resilienzstärkung.
Es ist eine Therapiemethode die von ausgebildeten Hypnotherapeut*innen oder Ärzt*innen durchgeführt wird und kann als Ergänzung neben anderen medizinischen Behandlungen eingesetzt werden.
Es ist wichtig festzuhalten, dass Patient*innen bei medizinischer Hypnose die eigene Kontrolle nie verliert und zu jedem Zeitpunkt bewusst in der Lage ist eigene Entscheidungen zu treffen.
Patientenverfügung
Es ist wichtig sich auch mit unangenehmen Themen rechtzeitig zu beschäftigen. Als Allgemein- und Familienmedizinerin stehe ich Ihnen auch auf diesem Weg zur Seite.
Hier ein kurzer Überblick:
Eine Patient:Innenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem eine Person im Voraus festlegt, welche medizinischen Maßnahmen sie wünscht oder ablehnt, falls sie in der Zukunft nicht mehr in der Lage ist, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen.
Eine Patient:Innenverfügung tritt in Kraft, wenn der Patient aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen Umständen nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern.
Die Errichtung einer verbindlichen Patient:Innenverfügung setzt die Einhaltung der nachstehenden Voraussetzungen voraus:
- eine Patient:Innenverfügung kann nur höchstpersönlich und nur von einer Person, die voll entscheidungsfähig ist, errichtet werden
- konkrete Beschreibung aller medizinischen Behandlungen, die vom*von der Patient*in abgelehnt werden
- umfassende Aufklärung durch einen Arzt sowie Dokumentation der erfolgten Aufklärung
- Errichtung der Patient:Innenverfügung vor einem/einer Rechtsanwält:In, Notar:In oder rechtskundigen Mitarbeiter:In einer Patient:Innenvertretung oder (neu) eines Erwachsenenschutzvereins
- Aufklärung über die Folgen einer Patient:Innenverfügung und die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs sowie Dokumentation der Aufklärung
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, ist sie für einen/eine behandelnd:e Ärzt:In grundsätzlich verbindlich, sonst ist sie nur Orientierungshilfe. Um die Verbindlichkeit aufrecht zu erhalten, muss die Erklärung alle acht Jahre (früher: alle 5 Jahre) erneuert werden. Ein/e Patient:In ist natürlich auch berechtigt, eine einmal errichtete Patient*innenverfügung jederzeit zu widerrufen oder abzuändern.
Hier ein hilfreicher Link für weitere Informationen vor dem ärztlichen Gespräch: Ratgeber Patientenverfügung.pdf
Sie können sich gerne bei Bedarf jederzeit an mich wenden.
Führerscheinuntersuchung:
Führerschein-Untersuchung:
Vor der Erteilung einer Lenkberechtigung hat die Antragstellerin/der Antragsteller der Behörde ein ärztliches Gutachten, das die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen nachweist, vorzulegen. Das Gutachten darf zum Zeitpunkt der Erteilung nicht älter als 18 Monate sein.
Kosten:
- Gruppe 1 (A, B, E-B, F) - € 35,00
- Gruppe 2 (C1, C, D, E) - € 50,00
- Verlängerung von C, C1, D - € 30,00
Um die Wartezeit zu verkürzen, bitte ich Sie diesen Fragebogen vorab bereits auszufüllen und zur Untersuchung mitzubringen: Zum Fragebogen
Brillenträger: Vergessen Sie bitte nicht Ihre Brille und den Brillenpass mitzubringen.
Kontaktlinsenträger: Tragen Sie bitte Ihre Kontaktlinsen und bringen Sie das notwendige Zubehör (Aufbewahrungsgefäß + Flüssigkeit) sowie einen Brillenpass vom Optiker oder Augenarzt mit. Zur Bestimmung der Sehschärfe müssen Sie die Kontaktlinsen während der Untersuchung herausnehmen und nachher wieder einsetzten. Die augenfachärztliche Untersuchung entfällt.
Wenn Sie an chronischen Krankheiten leiden oder täglich Medikamente einnehmen, bringen Sie bitte einen ärztlichen Befund zur Führerscheinuntersuchung mit.
Bitte vergessen Sie nicht, einen Lichtbildausweis (Paß, Personalausweis, etc.) mitzubringen.
Reiseberatung & Reiseimpfungen
Im Zuge meiner Vertretungstätigkeiten in „Die Tropenordination – Tropeninstitut Wien Mitte“ biete ich sehr gerne Reiseberatung sowie Reiseimpfungen an.
Ultraschall der Beinvenen zum Thromboseausschluss ab 01.11.2023:
Wie sieht die Untersuchung aus?
Was ist eine Thrombose?
Eine Thrombose ist ein Blutgerinnsel in einer Vene und tritt meist einseitig in einem Bein auf. Durch so ein Gerinnsel kann es zu einem teilweise, oder vollständigen Verschluss der Vene kommen. Löst sich so ein Gerinnsel, kann es den natürlichen Weg der Venen in die Lunge nehmen und dort die gefürchtete Lungenembolie verursachen.
Von einer tiefen Beinvenenthrombose (TVT) spricht man, wenn dieses Gerinnsel sich im tiefen Venensystem befindet. Ist es jedoch eine oberflächliche Thrombosen mit entzündlicher Komponente nennt man diese Thrombophlebitis.
Anzeichen einer Thrombose
- Schwellung und Spannungsgefühl
- Rötung und Überwärmung
- Schmerzen im betroffenen Bein
Jugendlichenuntersuchung
Jugendlichen-untersuchung
Die Jugendlichenuntersuchung schließt die Lücke zwischen der Schuluntersuchung und der Vorsorgeuntersuchung für jene Jugendliche, die die Pflichtschule abgeschlossen haben und einer Berufstätigkeit nachgehen. Die Untersuchung gilt für alle pflichtversicherten Jugendlichen im Alter von 15 bis 18 Jahren.
Die Untersuchung findet im Rahmen eines vertraulichen Gesprächs mit einem Arzt bzw. Ärztin statt. Dabei wird z.B. folgendes durchgecheckt, gemessen und geprüft:
- ärztliche körperliche Untersuchung
- Messung von Größe und Gewicht (BMI)
- Blutdruckmessung
- Lebensstilberatung zu Ernährung, Bewegung, Nicht-Rauchen, Alkohol und Stressbewältigung, psychische Belastungen
- Bei Bedarf werden auch weitere Themen angesprochen z.B. Sexualität (First Love, Sexuell übertragbare Erkrankungen)
- Kontrolle des Impfpasses, Aufklärung über nötige Auffrischungsimpfungen
- Bei Bedarf wird eine Überweisung zur Ernährungsberatung und zur Psychotherapie besprochen
Die gesamte Untersuchung unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht! Niemand erfährt etwas über die Untersuchungsergebnisse und die Beratung, weder Eltern oder ein Arbeitgeber.
Auf der Webseite www.feel-ok.at sind weiterführende Informationen sehr gut aufbereitet.